Kurzzeitkennzeichen – oder auch 5-Tages-Kennzeichen – sind Kennzeichen, die fünf Tage nach ihrer Anmeldung ihre Gültigkeit selbstständig verlieren. Diese Kennzeichen werden zur Überführung, für Probefahrten, sowie zur Vorführung bei TÜV oder anderen technischen Überwachungsorganisationen für beliebige Fahrzeuge (PKW, LKW, Krad, Anhänger etc.) innerhalb Deutschlands oder mit Grüner Karte innerhalb EU-Mitgliedstaaten verwendet.Auch außerhalb der EU existieren Staaten, die das deutsche Kurzzeitkennzeichen akzeptieren. Dazu gehören: Schweiz, Mazedonien, Bosnien, Iran, Weißrussland, Russland. Fahrzeuge mit diesen Kennzeichen sind ausschließlich Haftpflicht versichert, nicht gegen Diebstahl oder Feuer