Ausfuhr -/ Zollkennzeichen
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international anerkannt
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wird benötigt für Ausfuhr und Export
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Gültigkeitsdauer ab 9 bis 365 Tage
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Für alle Fahrzeugarten, PKW, LKW, Anhänger
Zollkennzeichen
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Auf dieser Seite haben wir alle Informationen zum Thema Zoll/Ausfuhr für Sie zusammengefasst.
Zollkennzeichen ist ein Kennzeichen zum Überführen eines Fahrzeugs von Deutschland ins Ausland. Sie können bei uns Zollkennzeichen mit Laufzeit von 9 bis 365 Tage beantragen.
Ablauf
Zuerst müssen Sie sie eine Versicherung für ein Zollkennzeichen erwerben, dies können Sie bei uns. Danach gehen mit den Unterlagen zum Straßenverkehrsamt. Dort erhalten Sie Ihr zugeteiltes Kennzeichen, nun holen Sie die Schilder und holen direkt im Anschluss Ihr Fahrzeug zur Vorführung beim Amt. Danach werden Ihnen Ihre Dokumente wieder ausgehändigt und Sie können Ihre Fahrt antreten.
Das Kennzeichen ist für verschiedene Zeiträume möglich (z.B. 9 Tage, 15 Tage, 30 Tage, 60 Tage, 90 Tage, 180 Tage und 360 Tage) und verliert nach Ablauf dieser Frist die Gültigkeit.
Besonderheiten Zoll:
Vorführtermine:
Wenn Sie ein Zollkennzeichen zulassen ist immer eine Vorführung zur Kontrolle der Fahrzeugindentnummer notwendig.
Mo. – Mi. und Fr. 10.00 Uhr und 12.00 Uhr,
Do. 10.00 Uhr, 12.0 Uhr, 16.00 Uhr und 17.00 Uhr sowie
Sa. 11.00 Uhr
Seid dem 01.07.2010 muss für das auszuführende Fahrzeug ab dem ersten Tag die KFZ-Steuer entrichtet werden.
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Zollkennzeichen ist ein Kennzeichen zum Überführen eines Fahrzeugs von Deutschland ins Ausland. Sie können bei uns Zollkennzeichen mit Laufzeit von 9 bis 365 Tage beantragen.
Folgende Unterlagen werden benötigt: