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Ausfuhr -/ Zollkennzeichen

  • international anerkannt
  • wird benötigt für Ausfuhr und Export
  • Gültigkeitsdauer ab 9 bis 365 Tage
  • Für alle Fahrzeugarten, PKW, LKW, Anhänger

Zollkennzeichen

  • Auf dieser Seite haben wir alle Informationen zum Thema Zoll/Ausfuhr für Sie zusammengefasst.
    Zollkennzeichen ist ein Kennzeichen zum Überführen eines Fahrzeugs von Deutschland ins Ausland. Sie können bei uns Zollkennzeichen mit Laufzeit von 9 bis 365 Tage beantragen.
    Ablauf
    Zuerst müssen Sie sie eine Versicherung für ein Zollkennzeichen erwerben, dies können Sie bei uns. Danach gehen mit den Unterlagen zum Straßenverkehrsamt. Dort erhalten Sie Ihr zugeteiltes Kennzeichen, nun holen Sie die Schilder und holen direkt im Anschluss Ihr Fahrzeug zur Vorführung beim Amt. Danach werden Ihnen Ihre Dokumente wieder ausgehändigt und Sie können Ihre Fahrt antreten.
    Das Kennzeichen ist für verschiedene Zeiträume möglich (z.B. 9 Tage, 15 Tage, 30 Tage, 60 Tage, 90 Tage, 180 Tage und 360 Tage) und verliert nach Ablauf dieser Frist die Gültigkeit.
    Besonderheiten Zoll:
    Vorführtermine:
    Wenn Sie ein Zollkennzeichen zulassen ist immer eine Vorführung zur Kontrolle der Fahrzeugindentnummer notwendig.
    Mo. – Mi. und Fr. 10.00 Uhr und 12.00 Uhr,
    Do. 10.00 Uhr, 12.0 Uhr, 16.00 Uhr und 17.00 Uhr sowie
    Sa. 11.00 Uhr
    Seid dem 01.07.2010 muss für das auszuführende Fahrzeug ab dem ersten Tag die KFZ-Steuer entrichtet werden.
  • Zollkennzeichen ist ein Kennzeichen zum Überführen eines Fahrzeugs von Deutschland ins Ausland. Sie können bei uns Zollkennzeichen mit Laufzeit von 9 bis 365 Tage beantragen.
    Folgende Unterlagen werden benötigt:
Personalausweis / Reisepass, auf den das Fahrzeug zugelassen werden soll
Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil II
Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I
Versicherungsbestätigungskarte für Ausfuhrfahrzeuge (gelb) – bei uns erhältlich Prüfbericht
Hauptuntersuchung (HU)
Kennzeichenschild / er, wenn das Fahrzeug zugelassen ist
Bankdaten (IBAN und BIC).
Wenn Sie kein europäisches Bankkonto besitzen, kann KFZ-Steuer direkt bei uns bezahlt werden ggf.
Vollmacht
Wenn Ihr Auto nicht älter als 3 Jahre ist, benötigen wir nur Ihre Zulassungsbescheinigungung Tei I und II oder ausländische Papiere und COC/EWG-Bescheinigung.
Wenn Ihr Auto älter als 3 Jahre ist, benötigen wir außer der Zulassungsbescheinigung Teil I und Tei II oder den ausländischen Papieren auch eine HU (Hauptuntersuchung) oder ein Sachverständigengutachten (§ 21 StVZO).
Bei der Zuteilung der Ausfuhrkennzeichen muss KFZ-Steuer bezahlt werden, zumindest aber für die Dauer von einem Monat. KFZ-Steuer variiert dem Fahrzeug entsprechend und kann direkt über uns abgewickelt werden. Der Komplettpreis für 30 Tage Zollkennzeichen beträgt zwischen € 190,- und € 350,- zuzüglich KFZ-Steuer. Der Preis hängt von eingereichten Unterlagen ab. Um Ihnen einen exakten Preis zu ermitteln, senden Sie uns ein Scan von vorhandenen Fahrzeugdokumenten per E-Mail an:
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