FAQ
Allgemeine Fragen zu Kennzeichen
Wunschkennzeichen können Sie bei uns ganz einfach online reservieren. Sie haben allerdings auch die Möglichkeit, Ihre Kombination telefonisch oder vor Ort bei der Zulassungsstelle zu reservieren. Nach der erfolgreichen Reservierung teilen Sie uns das Kennzeichen telefonisch oder per E-Mail mit und wir fertigen Ihre Schilder an. Sie können dann Ihre Kennzeichen bei uns im Geschäft während unserer Öffnungszeiten abholen.
Seit 1. Januar 2015 gilt die bundesweite Kennzeichenmitnahme. Daher können Sie Ihr Kennzeichen bei einem Umzug – auch über Bundesländergrenzen hinweg – behalten. Das Fahrzeug muss dennoch bei der zuständigen Zulassungsbehörde auf den neuen Wohnsitz umgemeldet werden.
Kurzzeitkennzeichen sind spezielle Autokennzeichen die lediglich fünf Tage nach Ausstellung gültig sind.
Ein Kurzzeitkennzeichen wird für Überführung von nicht zugelassenem Fahrzeug in eine andere Stadt oder Region innerhalb von Europa geeignet. Es können ebenfalls Probefahrten von Kaufinteressenten oder Fahrten zur Prüfung beim TÜV oder ähnliches mit einem solchen Fahrzeug vorgenommen werden.
Das Auto muss hierfür nicht zugelassen werden.
Kurzzeitkennzeichen werden nur in Verbindung mit einer Kurzzeitkennzeichenversicherung ausgegeben, welche durch die eVB-Nummer nachgewiesen wird. Im europäischen Ausland ist eine Nutzung der Kurzzeitkennzeichen nur in Verbindung mit der grünen Versicherungskarte (Internationale Versicherungskarte) möglich.
Das Ausfuhrkennzeichen (auch: Exportkennzeichen oder Zollkennzeichen) ist ein amtliches Kfz-Kennzeichen für Fahrzeuge, welche sich mit eigenem Antrieb fortbewegen können und ausgeführt (exportiert) werden sollen
Eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer als siebenstellige Zeichenfolge) ist der Nachweis über einen bestehenden vorläufigen Versicherungsschutz von einer Versicherungsgesellschaft für das anzumeldende Kraftfahrzeug.
Die Straßenzulassung kann von der Zulassungsstelle nur dann vergeben werden, wenn die elektronische Versicherungsbestätigung von dem Kfz.-Halter bei der Kfz.-Zulassung in der Zulassungsstelle vorgelegt wird. Die Fahrzeuge in Deutschland dürfen auf öffentlichen Straßen nur dann fahren, wenn auch ein entsprechender Haftpflichtschutz vorhanden ist.
Für die Anmeldung eines Kurzzeitkennzeichens bei der Zulassungsstelle werden folgende Unterlagen benötigt:
- eVB-Nummer
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate). Sollten Sie einen ausländischen Reisepass nutzen, muss darin Ihre Anschrift in lateinischen Buchstaben eingetragen sein.
- bei Firmen die Gewerbeanmeldung bzw. einen Handelsregisterauszug
- evtl. eine Vollmacht, wenn Sie im Auftrag handeln
Achtung! Seit der Gesetzesänderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) gilt ab dem 1. April 2015: Kurzzeitkennzeichen werden seit dem 1. April 2015 zugeteilt, wenn:
- das Fahrzeug den Zulassungsbehörden bekannt ist,
- eine gültige Hauptuntersuchung (HU)/Sicherheitsprüfung (SP) nachgewiesen wird und
- das Fahrzeug im Fahrzeugschein konkret bezeichnet wird.
Fahrten ohne Hauptuntersuchung sind nach der neuen Regelung in folgenden Fällen möglich:
- bis zu einer Prüfstelle im Zulassungsbezirk, der das Kennzeichen ausgestellt hat. Ebenso Rückfahrten.
- zur unmittelbaren Reparatur festgestellter erheblicher oder geringer Mängel in einer nächstgelegenen Werkstatt im Zulassungsbezirk, der das Kennzeichen ausgestellt hat oder in einem angrenzenden Bezirk und zurück. Dies gilt nicht für Fahrzeuge, die bei der Überprüfung als verkehrsunsicher eingestuft wurden.
Melden Sie sich im Falle eines Schadens bei der entsprechenden Versicherungsgesellschaft. Die Kontaktnummer finden Sie auf dem Versicherungsschein